Frühbucher-Vorteil
RundreiseA1Z003
Kasachstan, Kirgistan & Usbekistan

Erlebnisreise von Almaty bis Tashkent

Termine & Preise
Frühbucher-Vorteil:

Bei Buchung bis 31.01.2025 erhalten Sie die kirgisische Adlerjäger Vorführung an Tag 5.

Reisebeschreibung

Entdeckung Zentralasiens

Tauchen Sie ein in die Vielfalt Zentralasiens. Zwischen Adlerjägern und Jurten erleben Sie eine atemberaubende Landschaft und einzigartige Nomadenkultur. Entdecken Sie unbekannte Kulturlandschaften im inneren Zentralasiens auf dieser besonderen Erlebnisreise.

Reisemerkmale

ErlebnisreisenGarantierte DurchführungGeführte RundreisenKleingruppen-RundreisenKombinationsreisen

Highlights

  • Besuch des Charyn Flusses im nördlichen Tien Shan Gebirge
  • Übernachtung in einer Jurte am südlichen Seeufer
  • Besuch des berühmten Suleiman- Berges
  • Besuch einer typischen Seidenfabrik in Margilan
  • Schönste U-Bahn-Stationen Zentralasiens: Metrofahrt in Taschkent
  • Traditionelles Plov Essen bei einer einheimischen Familie
  • Ausflüge und Eintritte i. W. v. ca. 400 € pro Person
  • In kleiner Gruppe unterwegs: Maximal 16 Teilnehmer pro Termin

Reiseverlauf

Erlebnisreise von Almaty bis Tashkent

Inklusivleistungen

Erlebnisse vor Ort

  • Stadtrundfahrten durch Almaty (Tag 2), Bishkek (Tag 6) und Taschkent (Tag 10)
  • Besuch des Museums für Kasachische Musikinstrumente, der Zentralmoschee und des Grünen Basars in Almaty (Tag 2)
  • Besuch des Charyn Canyons (Tag 3)
  • Stadtbesichtigung in Karakol mit Besuch der Holy Trinity Kathedrale und der Dunganen Moschee (Tag 4)
  • Besuch des Issyk-Kul See mit Übernachtung in einer traditionellen Jurte am südlichen Seeufer (Tag 4)
  • Besuch des Burana Towers (Tag 5)
  • Besuch des Ala-Artscha Nationalparks (Tag 6)
  • Panoramafahrt durch die Hochgebirgswelt Kirgistans (Tag 7)
  • Besuch einer typischen Seidenfabrik in Margilan, der berühmten Keramikstadt in Rishton und des Khudoyar Khan-Palastes in Kokand (Tag 9)
  • Metrofahrt in Taschkent (Tag 10)
  • Besuch eines Basars in Taschkent (Tag 10)
  • Besuch des Sultan Saadat Komplexes, des Kirk Kiz Palastes, des Buddhistischen Klosters Fayaz-Tepe und des Hakim Al Termezi Mausoleums (Tag 11)
  • Panoramafahrt durch die Gebirgslandschaft nach Norden in Richtung Derbent (Tag 12)
  • Dorfrundgang und leichte Wanderung in Derbent (Tag 12)
  • Stadtbesichtigung in Samarkand (Tag 13)
  • Besuch des Afrosiab Museums (Tag 13)
  • Traditionelles Plov Essen bei einer usbekischen Familie (Tag 13)
  • Besuch des Registan Platzes inklusive Besuch der Grabstätte von Amir Timur (Tag 14)

Wunschleistungen

  • Zuschlag Einzelzimmer pro Person 400 €
  • Zuschlag Business Class-Flüge pro Person ab 1.850 € (auf Anfrage, vorbehaltlich Verfügbarkeit)
  • Abschlag Reise ohne Flug pro Person 450 €

Bitte beachten Sie, dass sich der Zuschlag fürs Einzelzimmer auf die Mittelklassehotels sowie die Gasthäuser bezieht. Die Übernachtungen in der Jurte und im Nachtzug können nicht als Alleinbelegung gebucht werden.

Wenn Sie für Ihren Hin- und Rückflug einen Flug in der Business Class buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline. Wir fragen die höherwertige Buchungsklasse gerne verbindlich für Sie an. Bitte beachten Sie, dass die höherwertige Klasse sich ausschließlich auf den Hin- und Rückflug der Langstrecke bezieht.

Unterkunft

Ihre Unterkünfte während der Erlebnisreise

Die Unterbringung erfolgt in den Mittelklassehotels und dem Gästehaus im Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler), die alle über Bad oder Dusche/WC verfügen.

In den Jurten erfolgt die Unterbringung in Vier-Bett-Jurten, die alle über Bad oder Dusche/WC verfügen, außerhalb des Schlafraumes.

Im Nachtzug erfolgt die Unterbringung im 2-Bettabteil.

Beispielunterkünfte

Almaty

Hotel Otrar

***

Karakol

Karagat Hotel

***

Issyk Kul

Jurte

Bishkek

Asia Hotel

***

Toktogul

Kok Bel Guesthouse

**

Osh

Sunrise Hotel

***

Tashkent

Stay Inn

****

Nachtzug

2-Bettabteil

Termez

Termez Palace Hotel

***

Derbent

Guesthouse Shavkat

Samarkand

Arba Hotel

***

Termine & Preise

Preis aufsteigend
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Maximale Teilnehmerzahl: 16 Personen.

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Foto- und Videogebühren pro Person ca. 20-35 € (vor Ort zu zahlen)

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

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Kasachstan

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger:
Kasachstan akzeptiert grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit. (Ehemaligen) kasachischen Staatsangehörigen mit doppelter Staatszugehörigkeit drohen bei Einreise mit dem kasachischen Pass der Einzug des Reisepasses und/oder eine Geldstrafe.

Registrierung:
Innerhalb von drei Tagen nach Einreise muss sich jeder Ausländer bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. In der Regel übernehmen das die Betreiber der Unterkunft. Reisende sollten jedoch sicherstellen, dass dies gemacht wird, da ansonsten Geldstrafen auf sie zukommen können.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese sollte notariell beglaubigt sein. Die Einverständniserklärung sollte ins Russische oder Kasachische übersetzt worden sein.

Kirgistan

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung sollte ins Russische oder Kirgisische übersetzt worden sein.

Usbekistan

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Registrierung:
Binnen 72 Stunden müssen sich Reisende beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Die Registrierung übernehmen in der Regel die Hotels. Der Registrierungsbeleg muss auch bei Ausreise vorgelegt werden.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung sollte in usbekischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Einige Fluggesellschaften verlangen unter Umständen auch eine Beglaubigung der Einverständniserklärung. Bitte erkundigen Sie sich dahingehend rechtzeitig.

Kasachstan

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
- Bestätigung der Fluggesellschaft über die Beförderung ohne Visum
Einreise auf dem Landweg:
Insbesondere bei Bahnreisen muss darauf geachtet werden, dass - je nach Bahnstrecke - Ein- und Ausreisen in Russland vorhanden sind. Ein Visum mit einmaliger Einreise ist dann nicht mehr ausreichend. Bei der Einreise über den Landweg wird die Migrationskarte nur einmal abgestempelt und Reisende sind polizeilich nur 5 Tage gemeldet.

Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug müssen folgende Dokumente vorab bei der kasachischen Botschaft eingereicht werden:

- Bezeichnung der detaillierten Fahrtroute
- genaue Informationen zum Fahrzeug (Kennzeichen, Typ, etc.)
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Kopie des internationalen Führerscheins
Grenze zu Kirgisistan:
Der Grenzverlauf zwischen Kirgisistan und Kasachstan ist nicht an allen Stellen klar ausgeschildert. Bei Grenzübertritten abseits von offiziellen Kontrollstellen kann es zu Geld - oder Haftstrafen kommen. Es wird empfohlen, nur mit einem ortskundigen Reiseführer zu reisen.

Kirgistan

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 60 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 60 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Einreise auf dem Landweg:
Es ist empfohlen ein „Carnet de Passage“ mit sich zu führen.

Usbekistan

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben

Kasachstan

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Kirgistan

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Usbekistan

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Kasachstan

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 21.12.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Kirgistan

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 21.12.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Usbekistan

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 21.12.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

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