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Rundreise von Peking bis Shanghai und Kreuzfahrt mit der Spectrum of the Seas
Reisebeschreibung
Die Highlight Metropolen Asiens entdecken
Ihre Reise beginnt in Peking. Hier verbringen Sie drei Nächte im Hotel und erleben die Sehenswürdigkeiten der chinesischen Hauptstadt. Ihre Reise führt Sie anschließend über Hangzhou nach Shanghai wo Sie auf die Spectrum of the Seas einschiffen. Von hier aus nehmen Sie Kurs auf die japanischen Küstenstädte Osaka, Kobe und Yokohama bevor Sie sich zurück nach Shanghai begeben.
Reisemerkmale
Highlights
- Metropolen: Shanghai und Peking
- Kultur: Besuch der Großen Mauer und des Himmelstempels in Peking
- Fahrt mit dem Hochgeschwindigkeitszug von Peking nach Hangzhou
- Bootsfahrt auf dem Westsee und Besuch einer Teeplantage
- Besuch des Wasserdorfs Xitang
- Kein Visum bei einem Aufenthalt unter 30 Tagen nötig
Reiseverlauf
Inklusivleistungen
Erlebnisse vor Ort
- Tagesausflug zur Großen Mauer bei Mutianyu inkl. Seilbahn und Fotoshopp am Olympischen Gelände (an Tag 3)
- Besuch des Platzes des Himmlichen Friedens, des Kaiserpalastes und des Himmeltempels (an Tag 4)
- Fahrt mit dem Hochgeschwindigkeitszug nach Hanghou (an Tag 5)
- Bootsfahrt auf dem Westsee, Besuch des Huagang Parks, des Kaiserkanal Museum und der Teeplantage Meijawu (an Tag 6)
- Busfahrt von Hangzhou nach Shanghai, Besuch des Wasserdorfes Xitang, Besuch einer Seidenfabrik (an Tag 7)
- Besuch des Yu Gartens und der Altstadt, sowie des Jade Buddha Tempels (an Tag 8)
Zug zum Flug
Wunschleistungen
- Innenkabine 1.300 €
- Außenkabine 1.400 €
- Balkonkabine 1.700 €
Unterkunft
Ihre 4-Sterne-Hotels während der Rundreise
Die Hotels verfügen über Rezeption.
Die Doppelzimmer (min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) verfügen über Bad oder Dusche/WC.
Beispielunterkünfte
Peking |
Grand Gongda Jianguo Hotel |
**** |
Hangzhou |
Maiyuan Hotel |
**** |
Shanghai |
Baolong Hotel oder Golden Tulip Shanghai Rainbow |
**** |
Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Termine & Preise
Wichtig zu wissen
Weitere Informationen
Internationales Publikum. Die Bordsprache ist Englisch.
Kabinenzuteilung obliegt der Reederei.
Personen unter 21 Jahren dürfen, wenn sie nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, dessen Mindestalter 21 Jahre beträgt, nicht allein eine Kreuzfahrt unternehmen oder eine Kabine belegen. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren. Eine Heiratsurkunde muss bei Buchung und Einschiffung vorgelegt werden. (Für Kreuzfahrten, die in Europa, Asien, Südamerika, Neuseeland und Australien starten, beträgt das Mindestalter 18 Jahre)
Hinweise zur Teilnehmeranzahl
Eingeschränkte Mobilität
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Länderinformationen
Informationen zum Zielgebiet
Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:
Mehr erfahrenEinreisebestimmungen
China
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein.
Für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder Passersatz wird in jedem Fall ein Visum benötigt.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Die Einreise mit dem Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild möglich.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Bei der visumfreien Einreise muss das Reisedokument mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein. Für Reisen mit Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Einreise auf dem Landweg:
Die Einreise auf dem Landweg von Nepal nach China ist aktuell nicht möglich.
Anmeldung:
Reisende müssen sich nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden bei ihrem zuständigen Public Security Bureau anmelden. In der Regel übernehmen Hotels diese Registrierung. Reisende sollten sich diesbezüglich rückversichern beziehungsweise sich eigenständig anmelden, wenn sie eine andere Art von Unterkunft gebucht haben.
Identitätsprüfung:
Reisende müssen sich vor Ort jederzeit mit einem gültigen Reisedokument ausweisen können.
Fingerabdruckerfassung:
Reisende zwischen 14 und 70 Jahren müssen an einigen Grenzübergängen ihre Fingerabdrücke erfassen. Dieses Verfahren soll sukzessive an allen Grenzübergängen eingeführt werden.
Japan
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bei der Einreise mit dem Kinderreisepass kann es in Einzelfällen zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, mit einem normalen Reisepass zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Reisenden wird empfohlen vor Einreise sich über: https://www.vjw.digital.go.jp/main/#/vjwplo001 zu registrieren, um den Einreiseprozess zu beschleunigen.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Bei Ankunft beachten:
Bei Einreise werden biometrische Daten (Gesichtsfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren.
In Japan gilt Passzwang für Ausländer. Wenn Sie bei einer Kontrolle Ihren Pass nicht unmittelbar vorweisen können, kann es zu einer Verhaftung und/oder hohen Geldstrafe kommen.
Teilreisewarnung:
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Visabestimmungen
China
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die visumfreie Einreise gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025.
Wichtiger Hinweis:
Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, müssen zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll. Bis voraussichtlich zum 31.12.2025 ist das Verfahren zur Fingerabdruckerfassung für Touristenvisa ausgesetzt.
Hinweis:
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Einreise auf dem Seeweg:
Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein.
Reisen nach Hongkong, Macau und Taiwan:
Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als "Ausland" gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten.
Reisen nach Tibet:
Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung ("Tibet Travel Permit") vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppen (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Genehmigung beträgt 5 bis 7 Arbeitstage. Es kann kurzfristig zu Beschränkungen bei Reisen nach oder in Tibet kommen.
Reisen nach Hainan:
Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden.
Japan
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die Visumfreiheit gilt zunächst für 90 Tage, kann jedoch auf bis zu 180 Tage verlängert werden. Dazu muss vor Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer beim Justizministerium (Regional Immigration Bureau) eine Verlängerung beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Transitvisabestimmungen
China
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Die Möglichkeit des visumfreien Transits gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025.
Japan
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Impfbestimmungen
China
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Mpox:
Um die Ausbreitung von Mpox zu vermeiden, kommt es bei der Einreise gegebenenfalls zu Gesundheitskontrollen.
Reisende, die aus Ländern mit bestätigten Mpox-Fällen kommen, die mit Mpox in Berührung gekommen sind oder entsprechende Symptome aufweisen, sollen sich bei der Einreise beim Zoll melden. Die Zollbeamten werden medizinische Maßnahmen ergreifen und Tests gemäß den vorgeschriebenen Verfahren durchführen. Diese Schutzmaßnahmen gelten seit dem 15. August 2024 für voraussichtlich sechs Monate.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
- HFMK
- Poliomyelitis
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 24.12.2024 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Japan
Gesundheitsbestimmungen
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Reisekrankenversicherung:
Es wird dringend empfohlen, für Ihre Reise nach Japan eine internationale Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- HFMK
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 24.12.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf